Aktuelles
Die Bestattungskultur ist in stetem Wandel – was das für unsere Region, für die „Pietät“ Rehau und auch ganz konkret für Sie bedeutet, darüber informieren wir Sie hier in regelmäßigen Abständen! Für tagesaktuelle Einblicke in unseren Alltag, besuchen Sie gerne auch unsere Facebook-Seite!
Eigentlich führen wir den Tod und das Sterben ja dauernd im Munde: Wir schlagen Zeit tot, der eine Krimi ist sterbenslangweilig, bei dem anderen lachen wir uns tot, einen Blick auf das Passfoto im Führerschein gibt es nur über unsere Leiche – und am Ende des Tages hängt sich dann noch unser Computer auf. Und dann plötzlich: Ein Bekannter ist unheilbar krank. Eine junge Kollegin hatte einen schweren Unfall. Ein kleines Kind aus der Nachbarschaft ist beim Spielen verunglückt. Wir haben das Bedürfnis, uns mit anderen darüber auszutauschen. „Er liegt im Sterben“. „Sie ist tot“. Es kommt uns einfach nicht über die Lippen. Es klingt hart und endgültig und führt uns unsere Hilflosigkeit vor Augen: Warum er oder sie? Warum jetzt? Warum so früh?
Totschweigen ist keine Lösung
Wir haben drei Optionen. Eigentlich nur zwei, denn totschweigen gilt nicht. Wir müssen reden! Wir können die Sache also umschreiben und verschleiern, um ihr nicht ins Auge blicken zu müssen. Er hat es bald geschafft und wird von seinem Leiden erlöst sein. Sie konnte nicht gerettet werden und ist ihren Verletzungen erlegen, das Kinderlachen ist verstummt. Poetischer dann noch die Traueranzeigen, Nachrufe oder Kondolenzen: Da sind Lebenswege oder Reisen zu Ende gegangen und Blumen verblüht. Ein Mensch ist entschlafen, sein Herz schlägt nicht mehr, das Auge sieht nicht mehr und der letzte Atemzug oder Seufzer ist getan. Da hat Gott jemanden zu sich gerufen, oder in leicht militärischer Abwandlung abberufen. Reine Selbsttäuschungen.
Verschleiern oder die Stirn bieten?
Menschen, die einschlafen, wachen wieder auf. Nach dem Ende einer Reise folgen weitere Reisen und ein Lachen, das verstummt, kann schon kurz darauf wieder erklingen. Der Tod aber ist endgültig. Es gibt kein Zurück. Und vor allem: Es kann jeden treffen, auch in unserem noch engeren Umfeld, auch uns selbst. Die Angst genau davor ist es vielleicht auch, die uns neben dem Versuch, etwas Tröstliches oder zumindest eine Erklärung zu finden, zu Euphemismen greifen lässt.
Die zweite verbleibende Option, Schmerz und Angst zu begegnen, folgt dem Motto „Angriff ist die beste Verteidigung“. Da wird dann verreckt, krepiert und abgenippelt. Da beißen nicht nur Gärtner ins Gras, Köche und andere geben den Löffel ab, auch Nicht-Weidmänner gehen in die ewigen Jagdgründe ein und selbst Menschen ohne geistliche Ausbildung können das Zeitliche segnen. Es gibt ganze Hitlisten mit derartigen Formulierungen.
Wir sollten nicht den Stab über Menschen brechen, die sich derartig äußern, ein jeder muss seinen Weg finden. Eines jedoch sollten wir bedenken: Das eigentliche Problem lösen wir damit nicht.
Wir müssen lernen mit dem Tod zu leben
Wenn wir Trauer und Ängste wirklich überwinden wollen, sollten wir die Dinge beim Namen nennen. Genau aus diesem Grund sind übrigens Rettungs- oder Sicherheitskräfte angehalten, nicht zu beschönigen oder zu umschreiben, wenn sie Menschen über den Tod eines Angehörigen informieren. Also, nur keine Hemmungen: Reden Sie über den Tod – mit Familie, Freunden oder mit Menschen, die sich viel mit diesem Thema beschäftigen.
Autorin:
Sabine Fett
Foto:
pixabay.com/ MirceaIancu_CandidShots
Wie erkenne ich einen guten Bestatter?
Bestattung ist Vertrauenssache – einen guten Bestatter erkennen Sie an der Qualifikation, aber auch und vor allem daran, dass er Ihnen gegenüber in allen Belangen transparent arbeitet. Ein seriöser Bestatter erstellt Ihnen einen aussagekräftigen Kostenvoranschlag und gibt Ihnen die Möglichkeit, ihn zunächst noch mit einem anderen Bestatter zu vergleichen.
Fragen Sie auch, ob Sie einen Blick in die Versorgungsräumlichkeiten werfen dürfen und wie weit Sie sich persönlich in die Bestattung einbringen können. Zu guter Letzt, erkundigen Sie sich im Bekanntenkreis, welche Erfahrungen gemacht wurden – und nicht zu vergessen: Hören Sie auf Ihr Bauchgefühl.
Wer bestimmt, welcher Bestatter meinen Angehörigen beerdigt?
Sofern zu Lebzeiten kein Vorsorgevertrag mit einem bestimmten Bestatter abgeschlossen wurde, können Sie als bestattungspflichtiger Angehöriger einen Bestatter Ihrer Wahl beauftragen.
Bei Unfalltod informiert zunächst die Polizei einen Bestatter nach eigenem Ermessen. Ebenso wie beim Tod im Hospiz oder Krankenhaus, können Sie jedoch später noch einen Bestatter Ihrer Wahl beauftragen, den Verstorbenen zu sich zu überführen und alle weiteren Schritte vorzunehmen. Und das völlig unabhängig von Ihrem Wohnort oder dem Wohnsitz des Verstorbenen.
Darf ich einen Verstorbenen überhaupt berühren?
Ja, in der Regel ist es vollkommen ungefährlich, einen Toten zu berühren. Nur wenn die verstorbene Person zuletzt eine gefährliche, ansteckende Krankheit hatte, sodass Sie bereits zu Lebzeiten keinen direkten Kontakt mehr haben konnten, sollten Sie auch nach dem Tod von Berührungen absehen. Im Zweifel erkundigen Sie sich in diesem Fall beim zuletzt behandelnden Arzt.
Wenn Sie sich jetzt fragen: Und was ist mit dem Leichengift? Keine Sorge, das gibt es gar nicht! Als „Leichengift“ werden fälschlicherweise die Ptomaine bezeichnet, die bei einsetzender Verwesung freigesetzt werden. Sie sind verantwortlich für den Leichengeruch, der bei einigen Verstorbenen auftritt, haben jedoch keine gesundheitsgefährdende Wirkung.
Wer muss für die Beerdigungskosten aufkommen?
Die Kosten der Bestattung muss der Bestattungspflichtige tragen. Und das sind in der Rangfolge der Ehegatte, der Lebenspartner, die volljährigen Kinder, die Eltern, die volljährigen Geschwister, die Großeltern oder die volljährigen Enkelkinder.
Sollten alle Bestattungspflichtigen ein Einkommen unterhalb des Sozialhilfesatzes haben, kann beim zuständigen Sozialamt ein Antrag auf Bestattungsbeihilfe gestellt werden. Bewilligt die Behörde die volle Beihilfe, wird nach einem festgelegten Satz die kostengünstigste Beerdigung durchgeführt.
Autorin:
Sabine Fett
Foto:
pixabay.com/geralt
Bestatter, Angehörige & das Coronavirus
In diesem Jahr ist alles anders. Eine Situation wie diese hat noch keiner von uns erlebt. Wir alle müssen Abstand voneinander halten, damit sich das Coronavirus nicht weiter ausbreiten kann. Fast jeder Lebens- und Arbeitsbereich ist Einschränkungen unterworfen. Diese gehen auch an Bestattern nicht spurlos vorüber.
Bestatter müssen sich an eine Vielzahl von hygienischen Maßnahmen halten, um andere und sich selbst vor einer möglichen Ansteckung zu schützen. Sie als Angehörige stellen sich im Trauerfall zahlreiche Fragen. Die dringlichste ist wohl: Kann eine Trauerfeier trotz Kontaktbeschränkung im Moment überhaupt stattfinden?
Trauerfeierlichkeiten mit Einschränkungen weiterhin möglich
Das Wichtigste zuerst: Trauerfeiern dürfen stattfinden! Sie sind explizit vom Kontaktverbot ausgenommen. Dennoch gibt es wichtige Regeln, an die wir uns alle halten müssen. So kann eine Bestattung vielerorts nur noch im Freien stattfinden. Und es darf im Regelfall nur der engste Familienkreis beziehungsweise eine begrenzte Anzahl an Trauergästen dabei sein.
3 wichtige Regeln für die Trauerfeier:
- Ob im Stehen oder Sitzen – achten Sie darauf, den Mindestabstand von anderthalb Metern einzuhalten.
- Verzichten Sie auf körperliche Nähe – nehmen Sie andere Trauernde beispielsweise nicht in den Arm oder geben ihnen die Hand.
- Seien Sie rücksichtsvoll und zeigen Sie Ihr Mitgefühl nur über ausreichenden Abstand.
Ihr Trauerbeistand in Zeiten von Corona
Zahlreiche konkrete Vorsichtsmaßnahmen sind bundesweit und teilweise sogar von Kommune zu Kommune unterschiedlich geregelt. Zudem gilt: Alle Vorgaben für Bestattungen können sich jederzeit wieder ändern – vor allem, wenn sich die Lage weiter verschärft. Sprechen Sie hierzu mit Ihrem Bestatter. Er ist über alle regionalen Entwicklungen bestens informiert und wird Sie zu all Ihren Fragen beraten.
Nehmen Sie auch hier Rücksicht und halten Sie sich an die Vorgaben zur Kontaktbeschränkung. Besuchen Sie Ihren Bestatter nicht unangemeldet. Kontaktieren Sie ihn stattdessen telefonisch oder per E-Mail. Nach vorheriger Vereinbarung bieten die meisten Bestattungshäuser auch weiterhin Beratungsgespräche in den eigenen Räumlichkeiten an.
Seien Sie offen: Alternativen im Trauerfall
Wenn Sie eine größere Feierlichkeit geplant haben oder Ihnen eine persönliche Trauerfeier ganz besonders am Herzen liegt – haben Sie schon einmal daran gedacht, diese zu einem späteren Zeitpunkt ausrichten zu lassen? Die Beisetzung könnte im Vorwege im kleinen Kreise, die eigentlichen Feierlichkeiten danach auch mit allen Freunden und Bekannten stattfinden.
Mittlerweile verfügen viele Bestattungsunternehmen auch über Online-Angebote wie zum Beispiel Gedenkportale. Sie bieten Trauernden die Möglichkeit, auch online zu kondolieren und Anteilnahme zu zeigen. Vorstellbar sind auch Videoaufnahmen einer Trauerfeier oder gar Liveübertragungen eines Gedenkgottesdienstes. Sprechen Sie den Bestatter Ihres Vertrauens einfach darauf an!
COVID-19: Hier finden Sie verlässliche Informationen
In der aktuellen Situation überschlagen sich die Nachrichtenportale und sozialen Medien förmlich mit News und Berichten rund um das Coronavirus. Richtiges von Falschmeldungen zu trennen, ist da gar nicht so leicht. Und der Stand des Wissens ändert sich praktisch täglich.
Lassen Sie sich nicht verunsichern und nutzen Sie seriöse Quellen wie die Webseiten des Robert-Koch-Instituts (RKI) oder der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA). Hier finden Sie schnell fachlich gesicherte und auch viele weiterführende Informationen zum Thema.
Genauere Fragen und Antworten für Angehörige zum Thema Bestattung können Sie beispielsweise auch beim Bundesverband Deutscher Bestatter e. V. nachlesen. Fragen Sie Ihren Bestatter ruhig auch nach seriösen regionalen Informationen und wo Sie diese beziehen können.
Halten Sie mit anderen Trauernden Kontakt
Gerade in Zeiten von Corona sollten Sie Ihre Kontakte pflegen. Zumal hilft es bei der Trauerbewältigung, sich mit anderen Menschen auszutauschen. Warum greifen Sie nicht einfach mal zum Telefon oder schreiben ganz klassisch eine Karte? Ihr Gegenüber wird sich darüber freuen.
Bleiben Sie gesund!
Autorin:
Stephanie Tamm
Bild:
Rapid Data
Seite 5 von 9